Halle (ots) -
Halle - Der von Moskau begonnene Angriffskrieg gegen die Ukraine könnte dazu führen, dass ein in Sachsen-Anhalt mehrfach verurteilter Russe nicht in seine Heimat abgeschoben wird. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagausgabe). Der 29-Jährige aus der russischen Teilrepublik Tschetschenien war unter anderem 2019 an einem Überfall auf eine Magdeburger Shisha-Bar beteiligt.
2020 wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bereitete anschließend die Ausweisung vor und entzog ihm den Flüchtlingsstatus. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat nun aber ein Abschiebeverbot angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten haben den Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.
Bei einer Rückkehr nach Russland drohe Männern im wehrpflichtigen Alter "die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen Behandlung", weil "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" mit der Zwangsrekrutierung zum Kriegseinsatz in der Ukraine zu rechnen sei, heißt es im Urteil. Eingezogene könnten "von Beginn ihrer Wehrdienstzeit an unausgebildet" zu Kampfeinsätzen im Inland eingesetzt werden, heißt es weiter. Als "Inland" verstehe Russland dabei auch die 2014 völkerrechtswidrig annektierte Krim und die seit 2022 besetzten Gebiete in der Ostukraine. Das Verwaltungsgericht rechnet auch damit, dass das russische Militär den Druck weiter erhöhen wird, um Wehrdienstleistende zur Unterzeichnung eines Zeitvertrags zu nötigen. Einem solchen "System des Zwangs" könnten sich junge Männer kaum widersetzen.
Der Tschetschene war als Siebenjähriger mit seiner Mutter und drei Geschwistern nach Deutschland gekommen. Schon 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe. Weitere Strafen wegen Betrugs und Drogenbesitzes verhängten Gerichte in Magdeburg und Halle. In einem der Prozesse hatte er erklärt, als Tschetschene sei er es gewohnt, zur Selbstverteidigung ein Messer mit sich zu führen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg geht davon aus, dass der Mann weiterhin gefährlich ist. Die beim Überfall auf die Shisha-Bar bewiesene kriminelle Energie spreche für eine "konkrete Wiederholungsgefahr".
In Sachsen-Anhalt leben derzeit 302 russische Staatsangehörige mit einem Schutzstatus, 354 sind hingegen ausreisepflichtig. Zwei Männer und eine Frau wurden in diesem Jahr nach Russland abgeschoben.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5849079
Halle - Der von Moskau begonnene Angriffskrieg gegen die Ukraine könnte dazu führen, dass ein in Sachsen-Anhalt mehrfach verurteilter Russe nicht in seine Heimat abgeschoben wird. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagausgabe). Der 29-Jährige aus der russischen Teilrepublik Tschetschenien war unter anderem 2019 an einem Überfall auf eine Magdeburger Shisha-Bar beteiligt.
2020 wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bereitete anschließend die Ausweisung vor und entzog ihm den Flüchtlingsstatus. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat nun aber ein Abschiebeverbot angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten haben den Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.
Bei einer Rückkehr nach Russland drohe Männern im wehrpflichtigen Alter "die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen Behandlung", weil "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" mit der Zwangsrekrutierung zum Kriegseinsatz in der Ukraine zu rechnen sei, heißt es im Urteil. Eingezogene könnten "von Beginn ihrer Wehrdienstzeit an unausgebildet" zu Kampfeinsätzen im Inland eingesetzt werden, heißt es weiter. Als "Inland" verstehe Russland dabei auch die 2014 völkerrechtswidrig annektierte Krim und die seit 2022 besetzten Gebiete in der Ostukraine. Das Verwaltungsgericht rechnet auch damit, dass das russische Militär den Druck weiter erhöhen wird, um Wehrdienstleistende zur Unterzeichnung eines Zeitvertrags zu nötigen. Einem solchen "System des Zwangs" könnten sich junge Männer kaum widersetzen.
Der Tschetschene war als Siebenjähriger mit seiner Mutter und drei Geschwistern nach Deutschland gekommen. Schon 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe. Weitere Strafen wegen Betrugs und Drogenbesitzes verhängten Gerichte in Magdeburg und Halle. In einem der Prozesse hatte er erklärt, als Tschetschene sei er es gewohnt, zur Selbstverteidigung ein Messer mit sich zu führen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg geht davon aus, dass der Mann weiterhin gefährlich ist. Die beim Überfall auf die Shisha-Bar bewiesene kriminelle Energie spreche für eine "konkrete Wiederholungsgefahr".
In Sachsen-Anhalt leben derzeit 302 russische Staatsangehörige mit einem Schutzstatus, 354 sind hingegen ausreisepflichtig. Zwei Männer und eine Frau wurden in diesem Jahr nach Russland abgeschoben.
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