Wien (www.fondscheck.de) - Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht hat im Frühjahr Guidelines dazu veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen Investmentfonds nachhaltigkeitsbezogene Zusätze im Namen tragen dürfen, so die Experten von "FONDS professionell".Ab Herbst seien sie anzuwenden.Der 21. November dieses Jahres sei der offizielle Starttermin: Ab diesem Datum müssten Fonds, die das Kürzel "ESG", das Schlagwort "nachhaltig" oder ähnliche Bezeichnungen im Namen führen würden, grundsätzlich den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) entsprechen. Die ESMA habe am Mittwoch (21.08.) die Übersetzung ihrer Guidelines in alle offiziellen Sprachen veröffentlicht. Wie die Pariser Behörde auf ihrer Website mitteile, seien die neuen Vorgaben drei Monate nach der Veröffentlichung anzuwenden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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