Nachdem Semodu Ende Juli beim Amtsgericht Heilbronn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt hatte, nimmt man den Antrag auf Eigenverwaltung nun zurück. "Die Gesellschaft bittet das Insolvenzgericht, schnellstmöglich einen vorläufigen Insolvenzverwalter gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 Alt. 2 InsO zu ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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