Bisher konnten nur Hausbesitzer:innen, die ein Haus selbst nutzen oder ein Mehrfamilienhaus besitzen, die seit 2024 geltende BEG-Heizungsförderung nutzen. Nun ist die BEG-Förderung bei der KfW wieder für alle Antragsteller offen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mitgeteilt, dass die Antragstellung für die Heizungsförderung am 27. August wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe startet. Somit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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