Vaduz (ots) -
Nachdem in der Debatte rund um das IWF-Referendum teilweise Missverständnisse aufgetaucht sind, sieht sich der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) veranlasst, diese richtig zu stellen und zu erklären, warum der Beitritt zum IWF ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Finanzstabilität - und damit des hohen Wohlstandsniveaus - in Liechtenstein ist.
Wie korrekterweise argumentiert wurde, agiert die Schweizerische Nationalbank (SNB) auch für Liechtenstein als Zentralbank. Dies trifft allerdings nur auf die Geldpolitik zu, da andere Tätigkeitsgebiete der SNB, wie z.B. die Gewährleistung der Finanzstabilität, nicht Teil des Währungsvertrages sind. Auch die Notfall-Liquidität, die von der SNB in einer Krisensituation für systemrelevante Banken zur Verfügung gestellt wird, käme Liechtensteiner Banken im Notfall nicht zugute. Sie sind einerseits aus Schweizer Sicht nicht systemrelevant, andererseits hat die SNB in Bezug auf finanzstabilitätspolitische Instrumente in Liechtenstein keine Kompetenzen.
Die SNB hat mehrmals explizit betont, dass sie für Liechtensteins Banken vor diesem Hintergrund keine Notfall-Liquidität zur Verfügung stellen kann. In Liechtenstein ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit dem gesetzlichen Mandat zur Gewährleistung der Finanzmarktstabilität betraut. Der Zugriff auf einen Lender-of-last-resort ist für die Wahrnehmung dieser Aufgabe essenziell.Deshalb führt die FMA den IWF-Beitritt Liechtensteins schon seit Jahren als eine der wichtigsten Empfehlungen im jährlich erscheinenden Finanzstabilitätsbericht an.
Weiters wurde argumentiert, dass durch die bestehenden Regulierungen und verschärften Kapital- und Liquiditätsvorschriften Bankenkrisen praktisch ausgeschlossen werden können. In der Schweiz hat es in den letzten 15 Jahren beide Grossbanken getroffen - trotz entsprechender Vorkehrungen der sehr effizienten und gut aufgestellten schweizerischen Behörden. Leider kann eine Schieflage bei einer Bank trotz der Bemühungen des Bankenmanagements, der Aufsicht sowie der Wirtschaftsprüfer nie vollständig ausgeschlossen werden. Das Geschäftsmodell von Banken basiert - zum Wohle ihrer Kunden - auf Fristentransformation, und damit kann bei einem Vertrauensverlust bei jeder Bank der Welt ein Liquiditätsengpass entstehen, wenn zu viele Einleger gleichzeitig ihr Geld abziehen möchten. Für solche Fälle braucht es einen Kreditgeber letzter Instanz, den Liechtenstein derzeit nicht hat, mit der Mitgliedschaft im IWF aber bekommen würde.
Wichtig ist auch zu verstehen, welche Implikationen die Liquiditätsunterstützung im Falle einer Bankenkrise hat. Nehmen wir den Fall der Credit Suisse im letzten Jahr als Beispiel: In diesem Fall stellte die SNB der Bank bis zu 209 Mrd. CHF an Liquidität zur Verfügung. Diese Unterstützung beruhigte die Märkte und führte dazu, dass ein weiterer Abfluss der Einlagen verhindert werden konnte. Diese Liquidität ist nur kurzfristig notwendig, im Falle der Credit Suisse nicht einmal für fünf Monate, bis ein Verkauf über die Bühne ist.
Die SNB bzw. der Schweizer Steuerzahler hat dank dieser Liquiditätshilfen kräftig verdient, da die Credit Suisse für die Kreditlinien eine entsprechende Entschädigung bezahlen musste. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage einer Rückzahlung in einem solchen Szenario nicht, der Schaden wird dank der Liquiditätsbereitstellung abgewendet. Steht jedoch keine Liquidität zur Verfügung, so könnte die Bank in kurzer Zeit ausfallen, und damit wäre nicht nur ein wesentlicher Teil des Staatsvermögens, sondern auch die Einlagen, Hypotheken etc. der Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen gefährdet. Genau in einem solchen Szenario ist die IWF-Mitgliedschaft entscheidend, um Schaden vom Land und den Bewohnern abzuhalten, wie dies z.B. auch im aktuellen Länderrating von S&P Global festgestellt wird.
Vor diesem Hintergrund haben der AFMS und die FMA auch in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass der IWF-Beitritt für die Gewährleistung der Finanzstabilität und die Erhaltung des hohen Wohlstands als essenziell angesehen wird. Auf die weiteren Vorteile der Mitgliedschaft haben sowohl die Regierung als auch S.D. der Erbprinz hinlänglich hingewiesen.
Informationen zum AFMS
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein. Seine Aufgabe besteht darin, den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken, um die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken. Die Mitglieder des AFMS werden von der FMA sowie dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen in den Ausschuss entsendet.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ausschuss für Finanzmarktstabilität
Simon Biedermann, Vorsitzender
T +423 236 6447
simon.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100922389
Nachdem in der Debatte rund um das IWF-Referendum teilweise Missverständnisse aufgetaucht sind, sieht sich der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) veranlasst, diese richtig zu stellen und zu erklären, warum der Beitritt zum IWF ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Finanzstabilität - und damit des hohen Wohlstandsniveaus - in Liechtenstein ist.
Wie korrekterweise argumentiert wurde, agiert die Schweizerische Nationalbank (SNB) auch für Liechtenstein als Zentralbank. Dies trifft allerdings nur auf die Geldpolitik zu, da andere Tätigkeitsgebiete der SNB, wie z.B. die Gewährleistung der Finanzstabilität, nicht Teil des Währungsvertrages sind. Auch die Notfall-Liquidität, die von der SNB in einer Krisensituation für systemrelevante Banken zur Verfügung gestellt wird, käme Liechtensteiner Banken im Notfall nicht zugute. Sie sind einerseits aus Schweizer Sicht nicht systemrelevant, andererseits hat die SNB in Bezug auf finanzstabilitätspolitische Instrumente in Liechtenstein keine Kompetenzen.
Die SNB hat mehrmals explizit betont, dass sie für Liechtensteins Banken vor diesem Hintergrund keine Notfall-Liquidität zur Verfügung stellen kann. In Liechtenstein ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit dem gesetzlichen Mandat zur Gewährleistung der Finanzmarktstabilität betraut. Der Zugriff auf einen Lender-of-last-resort ist für die Wahrnehmung dieser Aufgabe essenziell.Deshalb führt die FMA den IWF-Beitritt Liechtensteins schon seit Jahren als eine der wichtigsten Empfehlungen im jährlich erscheinenden Finanzstabilitätsbericht an.
Weiters wurde argumentiert, dass durch die bestehenden Regulierungen und verschärften Kapital- und Liquiditätsvorschriften Bankenkrisen praktisch ausgeschlossen werden können. In der Schweiz hat es in den letzten 15 Jahren beide Grossbanken getroffen - trotz entsprechender Vorkehrungen der sehr effizienten und gut aufgestellten schweizerischen Behörden. Leider kann eine Schieflage bei einer Bank trotz der Bemühungen des Bankenmanagements, der Aufsicht sowie der Wirtschaftsprüfer nie vollständig ausgeschlossen werden. Das Geschäftsmodell von Banken basiert - zum Wohle ihrer Kunden - auf Fristentransformation, und damit kann bei einem Vertrauensverlust bei jeder Bank der Welt ein Liquiditätsengpass entstehen, wenn zu viele Einleger gleichzeitig ihr Geld abziehen möchten. Für solche Fälle braucht es einen Kreditgeber letzter Instanz, den Liechtenstein derzeit nicht hat, mit der Mitgliedschaft im IWF aber bekommen würde.
Wichtig ist auch zu verstehen, welche Implikationen die Liquiditätsunterstützung im Falle einer Bankenkrise hat. Nehmen wir den Fall der Credit Suisse im letzten Jahr als Beispiel: In diesem Fall stellte die SNB der Bank bis zu 209 Mrd. CHF an Liquidität zur Verfügung. Diese Unterstützung beruhigte die Märkte und führte dazu, dass ein weiterer Abfluss der Einlagen verhindert werden konnte. Diese Liquidität ist nur kurzfristig notwendig, im Falle der Credit Suisse nicht einmal für fünf Monate, bis ein Verkauf über die Bühne ist.
Die SNB bzw. der Schweizer Steuerzahler hat dank dieser Liquiditätshilfen kräftig verdient, da die Credit Suisse für die Kreditlinien eine entsprechende Entschädigung bezahlen musste. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage einer Rückzahlung in einem solchen Szenario nicht, der Schaden wird dank der Liquiditätsbereitstellung abgewendet. Steht jedoch keine Liquidität zur Verfügung, so könnte die Bank in kurzer Zeit ausfallen, und damit wäre nicht nur ein wesentlicher Teil des Staatsvermögens, sondern auch die Einlagen, Hypotheken etc. der Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen gefährdet. Genau in einem solchen Szenario ist die IWF-Mitgliedschaft entscheidend, um Schaden vom Land und den Bewohnern abzuhalten, wie dies z.B. auch im aktuellen Länderrating von S&P Global festgestellt wird.
Vor diesem Hintergrund haben der AFMS und die FMA auch in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass der IWF-Beitritt für die Gewährleistung der Finanzstabilität und die Erhaltung des hohen Wohlstands als essenziell angesehen wird. Auf die weiteren Vorteile der Mitgliedschaft haben sowohl die Regierung als auch S.D. der Erbprinz hinlänglich hingewiesen.
Informationen zum AFMS
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein. Seine Aufgabe besteht darin, den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken, um die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken. Die Mitglieder des AFMS werden von der FMA sowie dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen in den Ausschuss entsendet.
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Ausschuss für Finanzmarktstabilität
Simon Biedermann, Vorsitzender
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