Halle (ots) -
Halle - Verstöße gegen das Cannabisgesetz werden jetzt auch in Sachsen-Anhalt nach einem einheitlichen Bußgeldkatalog geahndet. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Landesgesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Die Rahmenvorgabe für die Ordnungsämter und die Polizei wurde bereits am 22. Juli in Kraft gesetzt, wie erst jetzt durch MZ-Nachfrage bekannt wurde.
Insgesamt 38 verschiedene Delikte sind aufgeführt und mit Bußgeldern belegt. Die höchste vorgesehene Summe liegt bei 30.000 Euro. Sie wird beispielsweise für die illegale Einfuhr von Cannabis-Samen aus Nicht-EU-Ländern fällig, aber auch für das Bewerben von Cannabis oder Anbauvereinigungen.
Ministerin Grimm-Benne sagte, um ein möglichst einheitliches Vorgehen bei Verstößen sicherzustellen, habe sich ihr Ressort bei der Erarbeitung des Bußgeldkatalogs eng mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg abgestimmt. "Ein Schwerpunkt liegt auf der konsequenten Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes", sagt Grimm-Benne. "Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, muss oberste Priorität haben." Als Beispiele nannte sie den verbotenen Cannabiskonsum vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder öffentlichen Kinderspielplätzen. Dafür können Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden. Für das Rauchen eines Joints in Gegenwart von Minderjährigen können sogar 1.000 Euro fällig werden.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5852126
Halle - Verstöße gegen das Cannabisgesetz werden jetzt auch in Sachsen-Anhalt nach einem einheitlichen Bußgeldkatalog geahndet. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Landesgesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Die Rahmenvorgabe für die Ordnungsämter und die Polizei wurde bereits am 22. Juli in Kraft gesetzt, wie erst jetzt durch MZ-Nachfrage bekannt wurde.
Insgesamt 38 verschiedene Delikte sind aufgeführt und mit Bußgeldern belegt. Die höchste vorgesehene Summe liegt bei 30.000 Euro. Sie wird beispielsweise für die illegale Einfuhr von Cannabis-Samen aus Nicht-EU-Ländern fällig, aber auch für das Bewerben von Cannabis oder Anbauvereinigungen.
Ministerin Grimm-Benne sagte, um ein möglichst einheitliches Vorgehen bei Verstößen sicherzustellen, habe sich ihr Ressort bei der Erarbeitung des Bußgeldkatalogs eng mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg abgestimmt. "Ein Schwerpunkt liegt auf der konsequenten Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes", sagt Grimm-Benne. "Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, muss oberste Priorität haben." Als Beispiele nannte sie den verbotenen Cannabiskonsum vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder öffentlichen Kinderspielplätzen. Dafür können Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden. Für das Rauchen eines Joints in Gegenwart von Minderjährigen können sogar 1.000 Euro fällig werden.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5852126
© 2024 news aktuell