Ab sofort steht die KfW-Heizungsförderung allen privaten und gewerblichen Eigentümern offen. Maximal kann der Förderzuschuss bei 70% der förderfähigen Gesamtkosten liegen. Zudem gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Seit dieser Woche steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung weiteren Gruppen offen, das teilt die KfW Bankengruppe mit. Seit Februar 2024 betraf dies etwa Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen, neu hinzugekommen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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