Müssen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die als Biodiverstäts-Anlagen geplant werden, trotzdem noch artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen bereitstellen? Mit dieser Fragen setzte sich ein Fachgutachten im Auftrag des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende auseinander. Für einige Arten lassen sich recht hohe Schutzziele erreichen. Gänzlich vermeiden lässt sich Bereitstellung von Ausgleichsflächen aber nicht. Trotz Biodiversitätsmaßnahmen werden wohl auch in Zukunft Ausgleichsflächen zum Artenschutz notwendig sein. Zu diesem Fazit kommt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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