EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: TAKKT AG
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung zum Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
99. Zwischenmeldung
Stuttgart, 26. August 2024. Im Zeitraum vom 19. August 2024 bis einschließlich 23. August 2024 wurden insgesamt 16.503 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der TAKKT AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 5. Oktober 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 6. Oktober 2022 mitgeteilt wurde. Die Verlängerung des Aktienrückkaufprogramms wurde mit Bekanntmachung vom 27. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt.
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der TAKKT AG veröffentlicht (https://www.takkt.de/investoren/aktie/aktienrueckkauf/). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 6. Oktober 2022 bis einschließlich 23. August 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.350.340 Aktien. Der Erwerb der Aktien der TAKKT AG erfolgt durch ein von der TAKKT AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse.
Kontakt:
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TAKKT AG |
Presselstr. 12 | |
70191 Stuttgart | |
Deutschland | |
Internet: | www.takkt.de |
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