Beim Abstellen eines Fahrzeugs im Autozug ist Vorsicht geboten: Das Fahrzeug muss richtig gesichert werden. Doch wie? Als sich beim Transport auf dem Sylt-Shuttle ein Sprinter auf einen Pkw schob, stellte sich die Frage, ob der Kfz-Versicherer des Sprinters für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Der Begriff "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" im Sinne des §7 der Straßenverkehrsordnung (StVG) ist weit zu fassen, dies ist einer der Leitsätze eines Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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