Bei vielen Interessenten bestehen immer noch rechtliche Unklarheiten im Bereich Stecker-Solar: Was dürfen Mietparteien? Wann müssen sie Vermieter informieren? Und wann sind letztere befugt, ein Veto einzulegen? Im Juli beschloss der Bundestag die miet- und wohnungseigentumsrechtliche Vereinfachung zur Nutzung eines Balkonkraftwerks. Diese Maßnahme soll bürokratische Strukturen aufbrechen und die Entscheidung, Solarenergie privat herzustellen, begünstigen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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