Der Referentenentwurf berührt die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung. Auch eine Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung ist im Zuge des Bürokratieabbaus geplant. Innerhalb der Bundesregierung sind die Vorhaben allerdings noch nicht abgestimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zu zwei Referentenentwürfen die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet: zu den geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) und der Marktstammdatenregisterverordnung. Die Vorhaben enthalten unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Vereinfachung von Netzanschlüssen und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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