Eine Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer muss nicht sein. So gibt es zuviel gezahlte Abgaben aus der Schweiz zurück. Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter. Der Quellensteuer-Abzug bei den Eidgenossen: Von den Dividenden Schweizer Unternehmen gehen vor Ort 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Hierzulande steuerpflichtige Anleger bekommen aber 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer (25 Prozent zuzüglich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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