Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Befindet sich die Erkrankung noch in einem leichtgradigen Stadium, ist regelmäßig noch nicht von einer Testierunfähigkeit auszugehen, entschieden Richter am Landgericht Frankenthal. Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch eine an Demenz erkrankte Person durchaus noch fähig sein kann, ein Testament wirksam zu errichten. Demnach führt nicht jede Demenz automatisch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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