Erstmals musste die Bonner Behörde in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot anordnen. Das gesetzlich geforderte Zielniveau für 2027 sei bereits unterschritten. Insgesamt sieben Ausschreibungsrunden hat es zum Ausstieg aus der Kohleverstromung gegeben, die letzte im August 2023. Der weitere Kohleausstieg sollte ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur und ohne finanzielle Entschädigung erfolgen. Ein solches Kohleverfeuerungsverbot, das jeweils 30 Monate nach der Anordnung wirksam wird, ist in diesem Jahr jedoch nicht notwendig. Wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte, sind bis ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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