Computer-Geschäft lahmt, aber Prognose-Anhebung dank KI-Boom!
Starke Widerstände bei der Dell-Aktie auf dem Weg nach oben!
Dell (DELL) - ISIN US24703L2025
Rückblick: Nach einer mehrmonatigen Aufwärtsentwicklung gab es Ende Mai nach den Zahlen zum zweiten Quartal einen Kurssturz. In der Folgezeit setzte sich das Wertpapier unter den gleitenden Durchschnitte fest, konnte sich in den letzten zwei Wochen aber wieder zwischen den beiden Kurven in Form einer Seitwärtsrange etablieren. Die Reaktion des Marktes am vergangenen Freitag auf die Kennzahlen zum dritten Jahresviertel deutet zumindest auf zarten Optimismus hin.
Dell-Aktie: Chart vom 30.08.2024, Kürzel: DELL Kurs: 115.54 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Oberhalb der Widerstandslinie wären prinzipiell die Bullen an Bord. Positiv ist zu werten, dass der 50er-EMA wieder in der Waagrechten verläuft. Wünschenswert wäre aber noch eine Kursstabilisierung in Gestalt eines höheren Pivot-Tiefs. Trader sollten wissen, dass die beim Kursverfall aufgerissenen Gaps nun Widerstände auf dem Weg nach oben darstellen.
Mögliches bärisches Szenario
Unterhalb der Seitwärtsrange hätten die Bären das Kommando und könnten als Kursziel das Pivot-Tief vom 7. August ansteuern.
Meinung:
Der Hardware-Hersteller profitierte insbesondere von der Nachfrage nach Servern und dem anhaltenden KI-Boom. Dies veranlassste das Management, die Prognose für das laufende Jahr anzuheben. Das Geschäft mit herkömmlichen Computern verlief hingegen eher schleppend. Frische Quartalszahlen stehen erst am 28. November auf der Agenda, so dass diese für Swingtrades in beide Richtungen kein Hindernis darstellen würden.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 81.72 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1201 Mio. USD
- Meine Meinung zu Dell ist neutral.
- Quellennachweis: https://stock3.com/news/dell-schlaegt-die-erwartungen-dank-hoher-ki-nachfrage-15275778
- Veröffentlichungsdatum: 02.09.2024
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von