Das Bundeskartellamt untersucht derzeit in einem Verfahren, inwieweit Amazon durch Überprüfung der Preise der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Dritthändler und Einsatz von Algorithmen Einfluss auf die Preisfreiheit der Dritthändler nimmt. Die Überprüfung durch Amazon kann dazu führen, dass Händlerangebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar deaktiviert werden (siehe Pressemitteilung vom 14. November 2022).
Im Rahmen der Ermittlungen startet das Bundeskartellamt heute eine Online-Befragung von 2.000 repräsentativ ausgewählten Dritthändlern. Die Händlerbefragung soll insbesondere Informationen zu den Auswirkungen der Überprüfung der Preise durch Amazon auf das Verhalten der Dritthändler liefern. Die ausgewählten Dritthändler erhalten per E-Mail den Zugang zu einem elektronischen Fragebogen. Es wurde eine Internet-gestützte Befragung gewählt, um eine große Zahl von Händlern zu erreichen und eine effiziente Datenauswertung zu ermöglichen.
Hintergrund:
Das Bundeskartellamt hat im Juli 2022 in einer Entscheidung nach der neuen Vorschrift des § 19a GWB festgestellt, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist und somit der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt (siehe Pressemitteilung vom 6. Juli 2022). Im April 2024 hat der Bundesgerichtshof nach einer Beschwerde von Amazon die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt. Bereits im November 2022 hatte das Bundeskartellamt das Verfahren "Amazon Preiskontrolle" auf § 19a GWB erstreckt.
Im Rahmen der Ermittlungen startet das Bundeskartellamt heute eine Online-Befragung von 2.000 repräsentativ ausgewählten Dritthändlern. Die Händlerbefragung soll insbesondere Informationen zu den Auswirkungen der Überprüfung der Preise durch Amazon auf das Verhalten der Dritthändler liefern. Die ausgewählten Dritthändler erhalten per E-Mail den Zugang zu einem elektronischen Fragebogen. Es wurde eine Internet-gestützte Befragung gewählt, um eine große Zahl von Händlern zu erreichen und eine effiziente Datenauswertung zu ermöglichen.
Hintergrund:
Das Bundeskartellamt hat im Juli 2022 in einer Entscheidung nach der neuen Vorschrift des § 19a GWB festgestellt, dass Amazon ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist und somit der erweiterten Missbrauchsaufsicht unterliegt (siehe Pressemitteilung vom 6. Juli 2022). Im April 2024 hat der Bundesgerichtshof nach einer Beschwerde von Amazon die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt. Bereits im November 2022 hatte das Bundeskartellamt das Verfahren "Amazon Preiskontrolle" auf § 19a GWB erstreckt.
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