Bleibt ein Ex-Partner im ehemals gemeinsamen Heim, ohne Miete zu zahlen, kann sich dies beim späteren Verkauf der Immobilie aus Steuersicht rächen. Denn unter bestimmten Bedingungen kann der erzielte Gewinn aus der Veräußerung steuerpflichtig werden. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn eine Nutzungsüberlassung (auch) an den geschiedenen Ehegatten erfolgt. So der Leitsatz eines Urteils des Bundesfinanzhofs ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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