Hambach - Der Konzern RWE Power will nicht für das Rheinwasser bezahlen, das ab 2030 für die Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler benötigt wird. "Wir entnehmen das Wasser doch nicht, um es zu verbrauchen", sagte ein Sprecher dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochausgabe). "Wir überführen es lediglich aus ökologischen Gründen."
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) äußerte sich empört. Der Braunkohlekonzern müsse "ohne Wenn und Aber zur Zahlung eines Wasserentnahmeentgelts" verpflichtet werden, fordert NRW-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Damit könnten jährlich etwa 17 Millionen Euro erzielt werden, die dann für den hiesigen Gewässerschutz eingesetzt werden sollten. "Über Jahrzehnte hinweg hat die RWE Power AG durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört", betont BUND-Sprecher Jansen. "Da ist es das Mindeste, dass der Verursacher dafür auch zur Kasse gebeten wird."
Dies meint auch René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag. "RWE hat am Braunkohle-Abbau jahrelang kräftig verdient", so der Landespolitiker der Zeitung: "Jetzt muss das Unternehmen auch für alle Folgekosten wie für die Wasserentnahme für die Restsee-Befüllung aufkommen."
Antje Grothus von den Grünen sieht es ähnlich: "Natürlich muss RWE für die Entnahme des Wassers zahlen, für die Region muss der Konzern den Zustand des Grundwassers vor dem Bergbau wiederherstellen."
Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) jedenfalls erhebt das Land "für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern" üblicherweise eine Gebühr in Höhe von fünf Cent pro Kubikmeter. Die Einnahmen sollen, gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie, beispielsweise für die Renaturierung von Fließgewässern eingesetzt werden.
Politisch fallen die Tagebaue und die geplanten Seen ins Ressort von Oliver Krischer (Grüne), dem nordrhein-westfälischen Umweltminister. "Wir haben die Forderungen des RWE-Konzerns auf der einen Seite und des BUND auf der anderen Seite zur Kenntnis genommen und sind erstaunt", sagte der Grünen-Politiker dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Grundsätzlich gelte: "Jede Wasserentnahme - egal aus welchem Gewässer - ist nach dem Gesetz entgeltpflichtig", so Krischer deutlich: "Das gilt selbstverständlich auch für die Entnahme von Rheinwasser zur Befüllung von Rest-Seen."
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) äußerte sich empört. Der Braunkohlekonzern müsse "ohne Wenn und Aber zur Zahlung eines Wasserentnahmeentgelts" verpflichtet werden, fordert NRW-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Damit könnten jährlich etwa 17 Millionen Euro erzielt werden, die dann für den hiesigen Gewässerschutz eingesetzt werden sollten. "Über Jahrzehnte hinweg hat die RWE Power AG durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört", betont BUND-Sprecher Jansen. "Da ist es das Mindeste, dass der Verursacher dafür auch zur Kasse gebeten wird."
Dies meint auch René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag. "RWE hat am Braunkohle-Abbau jahrelang kräftig verdient", so der Landespolitiker der Zeitung: "Jetzt muss das Unternehmen auch für alle Folgekosten wie für die Wasserentnahme für die Restsee-Befüllung aufkommen."
Antje Grothus von den Grünen sieht es ähnlich: "Natürlich muss RWE für die Entnahme des Wassers zahlen, für die Region muss der Konzern den Zustand des Grundwassers vor dem Bergbau wiederherstellen."
Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) jedenfalls erhebt das Land "für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern" üblicherweise eine Gebühr in Höhe von fünf Cent pro Kubikmeter. Die Einnahmen sollen, gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie, beispielsweise für die Renaturierung von Fließgewässern eingesetzt werden.
Politisch fallen die Tagebaue und die geplanten Seen ins Ressort von Oliver Krischer (Grüne), dem nordrhein-westfälischen Umweltminister. "Wir haben die Forderungen des RWE-Konzerns auf der einen Seite und des BUND auf der anderen Seite zur Kenntnis genommen und sind erstaunt", sagte der Grünen-Politiker dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Grundsätzlich gelte: "Jede Wasserentnahme - egal aus welchem Gewässer - ist nach dem Gesetz entgeltpflichtig", so Krischer deutlich: "Das gilt selbstverständlich auch für die Entnahme von Rheinwasser zur Befüllung von Rest-Seen."
© 2024 dts Nachrichtenagentur