Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. September die Postulatsbeantwortung betreffend Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG) verabschiedet.
Der Landtag hat im April 2024 das Postulat "Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG)" an die Regierung überwiesen. Die Regierung wurde darin eingeladen, in Zusammenhang mit der Altersstrategie sowie generell aufgrund sozialpolitischer Zielsetzungen dem Hohen Landtag verschiedene Vorschläge und Massnahmen zur Weiterentwicklung und Optimierung des Betreuungs- und Pflegegeldes zu unterbreiten beziehungsweise zu prüfen.
Evaluation des BPG als Massnahme der Altersstrategie
Die Regierung erläutert eingangs die Begrifflichkeiten und verweist auf die im Dezember 2023 verabschiedete erste Altersstrategie für Liechtenstein. Darin ist die Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes als Massnahme aufgeführt, wobei geprüft werden soll, ob die Wirkungsziele erreicht wurden und insbesondere ob und allenfalls wo Verbesserungspotenzial besteht. Zusammengefasst kommt die Regierung zum Schluss, dass das Betreuungs- und Pflegegeld seine Wirkungsziele grundsätzlich erreicht hat. Zudem werden Verbesserungsmöglichkeiten bei einem Ferienaufenthalt im Ausland sowie im Falle eines stationären Aufenthaltes im Pflegeheim oder Spital im Allgemeinen aufgezeigt.
Erörtert wurden Möglichkeiten zur Reduktion des administrativen Aufwands sowie eine Entschädigung des administrativen Aufwands. Im Verhältnis zur Hilflosenentschädigung kommt die Regierung zum Schluss, dass die Hilflosenentschädigung und das Betreuungs- und Pflegegeld im ambulanten Bereich fast gleichartige Leistungen sind und sich somit die Frage stellt, ob die Hilflosenentschädigung aufgehoben und die Höhe des Betreuungs- und Pflegegeldes zugleich angehoben werden soll. Es werden verschiedene Varianten für eine Erhöhung des Betreuungs- und Pflegegelds aufgezeigt. In Bezug auf den stationären Bereich führt die Regierung aus, dass Bewohner der LAK-Heime die Hilflosenentschädigung abzutreten haben und somit ein unnützer Geldkreislauf durchgeführt wird, was auch in diesem Bereich für die Streichung der Hilflosenentschädigung spricht.
Spielraum begrenzt
Schliesslich wird auf die Sachverhalte, in denen gemäss Postulat Anpassungsbedarf besteht, eingegangen. Die Regierung kommt unter anderem zum Schluss, dass jede Ausweitung des Betreuungs- und Pflegegeldes dessen Qualifikation als gemäss EWR-Recht nicht zu exportierende Sachleistung - und damit die künftige Finanzierbarkeit - gefährden könnte. Aus diesem Grund sollte eine Ausweitung wenn überhaupt so restriktiv als möglich bzw. notwendig erfolgen. Unabhängig davon wird die Regierung eine Anpassung der Regelung für Fälle prüfen, in denen minderjährige Kinder Beziehende von Betreuungs- und Pflegegeld sind. Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass eine Anpassung der Beträge an die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) geplant ist.
Der Landtag wird die Postulatsbeantwortung voraussichtlich in seiner Sitzung im November 2024 behandeln. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100922593
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. September die Postulatsbeantwortung betreffend Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG) verabschiedet.
Der Landtag hat im April 2024 das Postulat "Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG)" an die Regierung überwiesen. Die Regierung wurde darin eingeladen, in Zusammenhang mit der Altersstrategie sowie generell aufgrund sozialpolitischer Zielsetzungen dem Hohen Landtag verschiedene Vorschläge und Massnahmen zur Weiterentwicklung und Optimierung des Betreuungs- und Pflegegeldes zu unterbreiten beziehungsweise zu prüfen.
Evaluation des BPG als Massnahme der Altersstrategie
Die Regierung erläutert eingangs die Begrifflichkeiten und verweist auf die im Dezember 2023 verabschiedete erste Altersstrategie für Liechtenstein. Darin ist die Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes als Massnahme aufgeführt, wobei geprüft werden soll, ob die Wirkungsziele erreicht wurden und insbesondere ob und allenfalls wo Verbesserungspotenzial besteht. Zusammengefasst kommt die Regierung zum Schluss, dass das Betreuungs- und Pflegegeld seine Wirkungsziele grundsätzlich erreicht hat. Zudem werden Verbesserungsmöglichkeiten bei einem Ferienaufenthalt im Ausland sowie im Falle eines stationären Aufenthaltes im Pflegeheim oder Spital im Allgemeinen aufgezeigt.
Erörtert wurden Möglichkeiten zur Reduktion des administrativen Aufwands sowie eine Entschädigung des administrativen Aufwands. Im Verhältnis zur Hilflosenentschädigung kommt die Regierung zum Schluss, dass die Hilflosenentschädigung und das Betreuungs- und Pflegegeld im ambulanten Bereich fast gleichartige Leistungen sind und sich somit die Frage stellt, ob die Hilflosenentschädigung aufgehoben und die Höhe des Betreuungs- und Pflegegeldes zugleich angehoben werden soll. Es werden verschiedene Varianten für eine Erhöhung des Betreuungs- und Pflegegelds aufgezeigt. In Bezug auf den stationären Bereich führt die Regierung aus, dass Bewohner der LAK-Heime die Hilflosenentschädigung abzutreten haben und somit ein unnützer Geldkreislauf durchgeführt wird, was auch in diesem Bereich für die Streichung der Hilflosenentschädigung spricht.
Spielraum begrenzt
Schliesslich wird auf die Sachverhalte, in denen gemäss Postulat Anpassungsbedarf besteht, eingegangen. Die Regierung kommt unter anderem zum Schluss, dass jede Ausweitung des Betreuungs- und Pflegegeldes dessen Qualifikation als gemäss EWR-Recht nicht zu exportierende Sachleistung - und damit die künftige Finanzierbarkeit - gefährden könnte. Aus diesem Grund sollte eine Ausweitung wenn überhaupt so restriktiv als möglich bzw. notwendig erfolgen. Unabhängig davon wird die Regierung eine Anpassung der Regelung für Fälle prüfen, in denen minderjährige Kinder Beziehende von Betreuungs- und Pflegegeld sind. Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass eine Anpassung der Beträge an die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) geplant ist.
Der Landtag wird die Postulatsbeantwortung voraussichtlich in seiner Sitzung im November 2024 behandeln. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
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