Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Mehrheit der Anteile und den Erwerb der alleinigen Kontrolle am Beratungsunternehmen FGS Global durch die Investmentgesellschaft KKR freigegeben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in New York City (USA) mit Tochtergesellschaften auch in Deutschland.
Das Hauptgeschäftsfeld von FGS ist die Beratung von Großunternehmen insbesondere in den Feldern Finanz- bzw. Kapitalmarktkommunikation (etwa bei M&A-Transaktionen), Krisenkommunikation und Public Affairs. FGS Global ist durch den Zusammenschluss von vier Beratungsunternehmen entstanden: Sard Verbinnen & Co (gegründet 1992 in den USA), Finsbury (gegründet 1994 im Vereinigten Königreich), Hering Schuppener (gegründet 1995 in Düsseldorf) und The Glover Park Group (gegründet 2001 in den USA).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: ""Kommunikationsberatung für Unternehmen ist allein in Deutschland ein Milliarden-Geschäft. Mit dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an FGS Global erweitert KKR sein Portfolio um eine der führenden Finanz-PR-Agenturen weltweit. Nach unseren Erkenntnissen kommt es in dem betroffenen Geschäftsbereich weder zu wettbewerblichen Überschneidungen mit anderen Unternehmen unter der Kontrolle von KKR, noch sind anderweitige Wettbewerbsprobleme zu befürchten. Auch der Umstand, dass Portfoliogesellschaften von KKR zum potentiellen Kundenkreis von FGS zählen, ändert daran nichts. Auf Anbieter- wie auf Kundenseite sind eine Vielzahl unterschiedlicher Player aktiv"."
Die Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation stellt sich zunehmend globaler auf. Damit folgt die Branche einem Trend, den insbesondere auch die Kunden vorgeben: Zum Kundenkreis zählen viele internationale Großunternehmen, die erwarten, dass sie selbst und ihre Berater weltweit einheitlich auftreten und kommunizieren. Die Transformation der Branche wird durch Beteiligungen von Investment bzw. Private-Equity-Gesellschaften weiter vorangetrieben.
Dem angemeldeten Vorhaben vorausgegangen war der vom Bundeskartellamt geprüfte und freigegebene Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an FGS Global durch KKR im Jahr 2023. Durch das jetzige Vorhaben wird beabsichtigt, diese Beteiligung zum Erwerb der alleinigen Kontrolle aufzustocken.
Das Hauptgeschäftsfeld von FGS ist die Beratung von Großunternehmen insbesondere in den Feldern Finanz- bzw. Kapitalmarktkommunikation (etwa bei M&A-Transaktionen), Krisenkommunikation und Public Affairs. FGS Global ist durch den Zusammenschluss von vier Beratungsunternehmen entstanden: Sard Verbinnen & Co (gegründet 1992 in den USA), Finsbury (gegründet 1994 im Vereinigten Königreich), Hering Schuppener (gegründet 1995 in Düsseldorf) und The Glover Park Group (gegründet 2001 in den USA).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: ""Kommunikationsberatung für Unternehmen ist allein in Deutschland ein Milliarden-Geschäft. Mit dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an FGS Global erweitert KKR sein Portfolio um eine der führenden Finanz-PR-Agenturen weltweit. Nach unseren Erkenntnissen kommt es in dem betroffenen Geschäftsbereich weder zu wettbewerblichen Überschneidungen mit anderen Unternehmen unter der Kontrolle von KKR, noch sind anderweitige Wettbewerbsprobleme zu befürchten. Auch der Umstand, dass Portfoliogesellschaften von KKR zum potentiellen Kundenkreis von FGS zählen, ändert daran nichts. Auf Anbieter- wie auf Kundenseite sind eine Vielzahl unterschiedlicher Player aktiv"."
Die Beratungsbranche für Unternehmenskommunikation stellt sich zunehmend globaler auf. Damit folgt die Branche einem Trend, den insbesondere auch die Kunden vorgeben: Zum Kundenkreis zählen viele internationale Großunternehmen, die erwarten, dass sie selbst und ihre Berater weltweit einheitlich auftreten und kommunizieren. Die Transformation der Branche wird durch Beteiligungen von Investment bzw. Private-Equity-Gesellschaften weiter vorangetrieben.
Dem angemeldeten Vorhaben vorausgegangen war der vom Bundeskartellamt geprüfte und freigegebene Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an FGS Global durch KKR im Jahr 2023. Durch das jetzige Vorhaben wird beabsichtigt, diese Beteiligung zum Erwerb der alleinigen Kontrolle aufzustocken.
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