In unserer immer mobileren Arbeitswelt ist es keine Seltenheit, dass Menschen in einem Bundesland wohnen und in einem anderen arbeiten. Was aber passiert, wenn die Feiertagsregelungen der beiden Länder auseinanderklaffen? Dann wird oft gestritten. Im Allgemeinen gilt immer die Feiertagsregelung am Arbeitsort, nicht die am Wohnort. Das ergibt sich aus dem Arbeitsrecht, den Landesgesetzgebungen und Tarifverträgen. Dennoch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Wie in einem Fall, der vor dem Bundesarbeitsgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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