Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Der Stromspeicher muss mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Erneuerbaren-Anlage beziehen. 6 Millionen Euro EFRE-Mittel und zur Ko-Finanzierung 1,5 Millionen Euro Landesmittel stellt Schleswig-Holstein für die Förderung von Stromspeichern bereit. Der Richtlinie zufolge werden Investitionen in neu installierte Speichersysteme gefördert, die mindestens 75 Prozent der jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Photovoltaik- oder Windenergie-Anlagen beziehen. Antragsberechtigt sind den Unterlagen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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