Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2024, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im Juni in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und erfolgte mit einhelliger Zustimmung. Die aufgeworfenen Fragen betreffen die Kosten für die Umrüstung der Fahrzeuge, die Ausnahmen der Abgabenerhebungsobjekte sowie die Folgen bei einem Ausfall eines Gerätes.
Anlass für die Revision ist der Nachvollzug der in der Schweiz erfolgten Änderungen in diesem Bereich auf der Grundlage des Vertrags mit der Schweiz betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100922610
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. September 2024, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im Juni in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und erfolgte mit einhelliger Zustimmung. Die aufgeworfenen Fragen betreffen die Kosten für die Umrüstung der Fahrzeuge, die Ausnahmen der Abgabenerhebungsobjekte sowie die Folgen bei einem Ausfall eines Gerätes.
Anlass für die Revision ist der Nachvollzug der in der Schweiz erfolgten Änderungen in diesem Bereich auf der Grundlage des Vertrags mit der Schweiz betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein.
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