Bei Vermietungen von Wohnraum an Angehörige wird oft nicht der volle Marktpreis verlangt. Dafür sind Verluste steuerlich voll verrechenbar. Diese Details sind wichtig Der Hintergrund:Wer hat, der gibt. Das gilt angesichts weiter steigender Mietpreise für Wohnraum in vielen Familien mit Immobilieneigentum. Für eine Wohnimmobilie nur 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, aber 100 Prozent der anfallenden Werbungskosten wie Kreditzinsen und Renovierungsausgaben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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