Die Gurtpflicht soll auch eigene Mitfahrer schützen. Doch noch immer schnallen sich nicht alle an. Bei einem Unfall, der von einem entgegenkommenden Auto verursacht wurde, kam es so wohl zu schlimmen Verletzungen. Der Versicherer sah eine Mithaftung bei der nicht angeschnallten Insassin. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat mit Urteil vom 27.08.2024 entschieden, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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