Das Rettungskonzept für den angeschlagenen Batteriehersteller Varta hat Anleger und Aktionärsschützer empört, weil Inhaber von Varta-Aktien leer ausgehen sollen. Solche "Rettungen" sollte der Gesetzgeber für die Zukunft verhindern.
Von Carsten Peter
Jedes Aktiengeschäft kann zum Totalverlust führen. Denn ein Aktienkurs kann im Extremfall auf null fallen. Normalerweise passiert das, wenn ein Unternehmen in die Insolvenz rutscht und abgewickelt wird. Doch im Fall der Varta-Aktie war es anders. Das Unternehmen war aus verschiedenen Gründen in Schieflage geraten und will sich nun selbst retten. Normalerweise wäre das für Aktionäre, die ohnehin schon dramatische Kursverluste mit der Varta-Aktie erlitten haben, eine gute Nachricht. Gelingt die Rettung, würde sich der Kurs der Varta-Aktie, die seit Jahresbeginn mehr als 90 Prozent ihres Wertes einbüßte, schnell wieder erholen und die Verluste der Anleger damit deutlich schrumpfen. Doch bei Varta sollen die freien Aktionäre ihre Varta-Aktien schon vorher komplett abschreiben.
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Von Carsten Peter
Jedes Aktiengeschäft kann zum Totalverlust führen. Denn ein Aktienkurs kann im Extremfall auf null fallen. Normalerweise passiert das, wenn ein Unternehmen in die Insolvenz rutscht und abgewickelt wird. Doch im Fall der Varta-Aktie war es anders. Das Unternehmen war aus verschiedenen Gründen in Schieflage geraten und will sich nun selbst retten. Normalerweise wäre das für Aktionäre, die ohnehin schon dramatische Kursverluste mit der Varta-Aktie erlitten haben, eine gute Nachricht. Gelingt die Rettung, würde sich der Kurs der Varta-Aktie, die seit Jahresbeginn mehr als 90 Prozent ihres Wertes einbüßte, schnell wieder erholen und die Verluste der Anleger damit deutlich schrumpfen. Doch bei Varta sollen die freien Aktionäre ihre Varta-Aktien schon vorher komplett abschreiben.
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