Geeichte E-Ladesäulen gewährleisten Fahrern von Elektroautos eine korrekte Abrechnung der Lademenge. Diebold Nixdorf will Betreibern von Ladestationen bei der Wartung helfen - und hat sich nun als Instandhalter zertifizieren lassen. Gemäß dem Mess- und Eichgesetz darf in Deutschland der Strom an öffentlichen Ladestationen für E-Fahrzeuge seit April 2019 nur noch eichrechtskonform abgerechnet werden. Während neue Ladesäulen üblicherweise ein entsprechendes ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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