Zum 01.01.2025 wird die verpflichtende E-Rechnung für steuerpflichtige, inländische Unternehmen eingeführt. Dies gilt für Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Unternehmen, die Einführung erfolgt in Stufen. Was bedeutet die neue Regelung? Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung zum 01.01.2025 beschlossen. Diese gilt in der Geschäftsbeziehung zweier Betriebe. Mit der neuen Regelung soll der Umsatzsteuerbetrug bekämpft und die sogenannte Mehrwertsteuerlücke ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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