ABC-Arbitrage - Informationsmitteilung zu Paragraph 4.1 des Konzernabschlusses, der in den Jahresfinanzbericht 2023 aufgenommen wurde
In Übereinstimmung mit Artikel 17 der MAR-Verordnung über den Begriff der Insiderinformation und obwohl die finanziellen Bruttoauswirkungen für das erste Halbjahr 2024 auf nur 230.000 € geschätzt werden, gibt ABC Arbitrage bekannt, dass Quartys Limited (100%ige Tochtergesellschaft) am 30. August 2024 ein Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung ("AFC") erhalten hat, in dem die Rückerstattung der Quellensteuern abgelehnt wird.
- Zusammenfassung der Ereignisse - Wie in unserem Jahresfinanzbericht 2023 (https://www.abc-arbitrage.com/financial-information/financial-reports/), Seite 60, Absatz 4.1, erläutert, unterliegt Quartys Limited einer Überprüfung in Bezug auf seine Anträge auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer ("RAS"), die an die Eidgenössische Steuerverwaltung ("AFC") für die Jahre 2016 bis 2019 und damit bis 2023 gerichtet sind. Angesichts der Risiken in Bezug auf die Einziehungszeit dieser RAS und des jüngsten Anstiegs der Zinssätze hat der Konzern gemäß IFRS 13 beschlossen, die Forderung zum 31. Dezember zu aktualisieren, was zu einem negativen Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 1,35 Mio. € führte (direkt in der Zeile "Nettogewinne aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten" enthalten - siehe auch die Ergebnispräsentation 2023 (März 2024)), Seiten 13 und 14).
- AFC-Brief - Die AFC hat ihre Entscheidung mit einem am 30. August 2024 eingegangenen Schreiben formell an Quartys Limited übermittelt. Die AFC erkennt zwar formell an, dass Quartys Limited tatsächlich die rechtmässige Eigentümerin der Aktien ist, für die die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragt wurde, lehnt jedoch die Rückerstattung in Höhe von insgesamt 7,4 Mio. CHF (ca. 7,9 Mio. € zum aktuellen CHF/EUR-Wechselkurs) ab, die etwas tiefer sind als bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 ausgewiesen.
- Nächste Schritte - Der Konzern bestätigt, dass er in Übereinstimmung mit den Regeln der zuständigen Steuerbehörden gehandelt hat. Nach Erhalt des Schreibens der AFC bestätigt die Gruppe die Legitimität des von Quartys Limited eingereichten Erstattungsantrags und ist weiterhin von dem Ausgang dieses Rechtsstreits überzeugt. Um diese Position durch ein externes Gutachten zu untermauern, wie dies zu diesem Thema bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 geschehen ist, hat die Gruppe eine renommierte Schweizer Steuerkanzlei konsultiert, die bestätigte, dass dieses Schreiben ihre Analyse nicht ändert und dass die Erfolgsaussichten in Übereinstimmung mit der von internationalen Standards geforderten Terminologie (IFRIC 23) wahrscheinlicher sind als nicht.
Wie im Finanzbericht 2023 erläutert, könnte das gesamte Berufungsverfahren mehrere Jahre dauern. Aus diesem Grund wurde die Forderung in der Jahresrechnung 2023 über einen Zeitraum von fünf Jahren abgezinst, was zu einem negativen Effekt von 1,35 Mio. € für dieses Jahr führte. Der Konzern hat geplant, diese Beträge für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das erste Halbjahr 2024 zu aktualisieren, wodurch ein zusätzlicher negativer Effekt von 0,23 Mio. € zu dem des Geschäftsjahres 2023 hinzukommt, so dass insgesamt 1,58 Mio. € an Wertminderungen auf die Forderungen in den Konzernabschlüssen vorgenommen werden.
Die verschiedenen Pressemitteilungen können auf der Website der Gesellschaft unter folgendem Link abc-arbitrage im Bereich Aktionäreunter Publikationen eingesehen werden.
Die nächste Mitteilung ist für den 24. September um 7:00 Uhr geplant, um die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2024 bekannt zu geben.
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- 2024 ABCA-Kommuniqué' d'information VEng (https://ml-eu.globenewswire.com/Resource/Download/d7ab4bd4-d024-4748-8c02-b203a60a8e25)