EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CEWE Stiftung & Co. KGaA
/ Aktienrückkauf 2024/25: 4. Zwischenmeldung
Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation CEWE Stiftung & Co. KGaA: Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Oldenburg, 9. September 2024. Die CEWE Stiftung & Co. KGaA (SDAX, ISIN: DE 0005403901) kauft seit dem 16. August 2024 eigene Aktien über die Börse zurück. Der Rückkauf basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Juni 2022, insgesamt bis zu 10% eigene Aktien zu erwerben. Der Rückkauf wird in Anwendung der safe-harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch die Baader Bank AG, München, ausgeführt. Im Zeitraum vom 2. September 2024 bis einschließlich 6. September 2024 wurden insgesamt 3.000 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben:
Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 16. August 2024 bis einschließlich 6. September 2024 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 8.400 Stück Aktien. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der CEWE Stiftung & Co. KGaA unter company.cewe.de im Bereich Investor Relations / Corporate Governance / Aktienrückkauf verfügbar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Axel Weber (Leiter Investor Relations) 09.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | CEWE Stiftung & Co. KGaA |
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1984459 09.09.2024 CET/CEST