Berlin - Der Heidelberger Juraprofessor Hanno Kube äußert massive Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025. In einem Gutachten im Auftrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über das der "Spiegel" berichtet, kritisiert Kube vor allem viel zu hohe Globalpositionen, die im Entwurf vorgesehen sind.
Als Globalpositionen werden pauschale Posten über Mehreinnahmen und Minderausgaben bezeichnet. Kube gilt als einer der angesehensten Verfassungsrechtler der Republik. Er beriet die Unionsfraktion schon im vergangenen Jahr bei ihrer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Umbuchung von 60 Milliarden Euro an Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds.
Im Haushaltsentwurf für 2025 seien insgesamt 32 Globalpositionen vorgesehen, die sich auf rund 50 Milliarden Euro, also rund zehn Prozent des Gesamthaushalts von 489 Milliarden Euro, summierten, bemängelt Kube. Hinzu kämen vier weitere Globalansätze in den Sondervermögen Bundeswehr, Klima- und Transformationsfonds sowie Fluthilfe mit noch einmal rund 17 Milliarden Euro.
Seine Prüfung habe ergeben, dass schon die absolute Höhe der vorgesehene sogenannte Bodensatz-Globale-Minderausgabe (GMA) von 12 Milliarden Euro "verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken begründet", schreibt Kube in dem 22-seitigen Gutachten. Bei einer Bodensatz-GMA unterstellen Haushälter, dass die Ministerien nicht alle ihre zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich ausgeben können und am Ende eines Haushaltsjahres Milliardensummen übrig bleiben.
Die im Etat 2025 angesetzte Bodensatz-GMA liege "in der Höhe sehr deutlich über den Werten, die in der Vergangenheit angesetzt wurden und sich als Erfahrungswerte bewährt haben", führt Kube aus. Dies würde dafür sprechen, schreibt Kube, "dass an dieser Stelle im Bundeshaushaltsplan 2025 gegen den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit verstoßen wird".
Als "verfassungsrechtlich zweifelhaft" bezeichnet Kube auch die Eigenkapitalspritze an die Deutsche Bahn von 10,4 Milliarden Euro und ein Darlehen an die Infrastrukturtochter der Bahn in Höhe von 3 Milliarden Euro.
Auch mit Blick auf die erhoffte Entwicklung der Einnahmen geht die Bundesregierung nach Ansicht von Kube von zu optimistischen Annahmen aus. So setze sie die erwarteten Mehreinnahmen als Folge des geplanten Wachstumspakets zu hoch an. Es erscheine "sehr zweifelhaft", ob die geplanten Ansätze von im Saldo 6,9 Milliarden Euro "mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit vereinbar ist".
Als Globalpositionen werden pauschale Posten über Mehreinnahmen und Minderausgaben bezeichnet. Kube gilt als einer der angesehensten Verfassungsrechtler der Republik. Er beriet die Unionsfraktion schon im vergangenen Jahr bei ihrer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Umbuchung von 60 Milliarden Euro an Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds.
Im Haushaltsentwurf für 2025 seien insgesamt 32 Globalpositionen vorgesehen, die sich auf rund 50 Milliarden Euro, also rund zehn Prozent des Gesamthaushalts von 489 Milliarden Euro, summierten, bemängelt Kube. Hinzu kämen vier weitere Globalansätze in den Sondervermögen Bundeswehr, Klima- und Transformationsfonds sowie Fluthilfe mit noch einmal rund 17 Milliarden Euro.
Seine Prüfung habe ergeben, dass schon die absolute Höhe der vorgesehene sogenannte Bodensatz-Globale-Minderausgabe (GMA) von 12 Milliarden Euro "verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken begründet", schreibt Kube in dem 22-seitigen Gutachten. Bei einer Bodensatz-GMA unterstellen Haushälter, dass die Ministerien nicht alle ihre zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich ausgeben können und am Ende eines Haushaltsjahres Milliardensummen übrig bleiben.
Die im Etat 2025 angesetzte Bodensatz-GMA liege "in der Höhe sehr deutlich über den Werten, die in der Vergangenheit angesetzt wurden und sich als Erfahrungswerte bewährt haben", führt Kube aus. Dies würde dafür sprechen, schreibt Kube, "dass an dieser Stelle im Bundeshaushaltsplan 2025 gegen den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit verstoßen wird".
Als "verfassungsrechtlich zweifelhaft" bezeichnet Kube auch die Eigenkapitalspritze an die Deutsche Bahn von 10,4 Milliarden Euro und ein Darlehen an die Infrastrukturtochter der Bahn in Höhe von 3 Milliarden Euro.
Auch mit Blick auf die erhoffte Entwicklung der Einnahmen geht die Bundesregierung nach Ansicht von Kube von zu optimistischen Annahmen aus. So setze sie die erwarteten Mehreinnahmen als Folge des geplanten Wachstumspakets zu hoch an. Es erscheine "sehr zweifelhaft", ob die geplanten Ansätze von im Saldo 6,9 Milliarden Euro "mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit vereinbar ist".
© 2024 dts Nachrichtenagentur