Zürich (ots) -
Der Swissmem Vorstand hat die JA-Parole zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen beschlossen. Er hat an seiner Sitzung vom 10. September auch über die Enteignungs-Initiative der JUSO diskutiert. Swissmem lehnt sie ab, weil sie Familienunternehmen zerstören und riesige Steuerausfälle verursachen würde. Sie ist zudem mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar. Das Parlament soll sie deshalb teilweise für ungültig erklären.
Für Swissmem ist eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur wichtig für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dazu gehört auch ein leistungsfähiges Nationalstrassennetz. Dessen geplanter Ausbau wird die Staus reduzieren, welche für Wirtschaft und Bevölkerung ein grosses Ärgernis darstellen und hohe Kosten verursachen. Der Swissmem Vorstand unterstützt deshalb der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und hat für die Abstimmung vom 24. November 2024 die JA-Parole beschlossen.
JUSO-Enteignungsinitiative mit demokratiefeindlicher Vorwirkung
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 10. September 2024 auch über die JUSO-Initiative "Für eine Zukunft" diskutiert. Sie will eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über 50 Millionen Franken einführen. Das würde faktisch zur Enteignung zahlreicher familiengeführter KMU führen. Sehr viele dieser KMU wurden über Generationen von den Eigentümerfamilien aufgebaut. Bei Annahme der Initiative müssten sie ihre Firma ins Ausland verkaufen, um die Steuer bezahlen zu können. Dies würde zu Wegzügen und massiven Steuerausfällen führen, für welche vor allem der Mittelstand büssen müsste. Swissmem lehnt diese radikale Initiative ab und wird sie vehement bekämpfen.
Wegen ihrer Vorwirkung - konkret der Wegzug potenziell Betroffener vor der Abstimmung - schafft die Initiative zudem vollendete Tatsachen, die auch bei Ablehnung der Vorlage nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Folglich würde die verschwindende Minderheit, welche die Initiative unterzeichnet hatte, ihren Willen allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aufzwingen. Deren Stimme würde wertlos. Das ist mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar.
Juristisches Gutachten zeigt Bedarf für Teilungültigkeitserklärung auf
Dieser Befund wird durch Ulrich Meyer, ehemaliger Präsident des Bundesgerichts, in einem Gutachten gestützt. Swissmem erwartet deshalb, dass das Parlament die JUSO-Enteignungsinitiative teilweise für ungültig erklärt. Damit ergänzt dieses Gutachten die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation: Der Bundesrat, der für die Übergangsverordnung zuständig ist, will weder eine Wegzugssteuer noch Kapitalverkehrskontrollen einführen. Damit ergänzen sich das Gutachten Meyer und die Absicht des Bundesrats, indem beide von unterschiedlicher Seite die Übergangsbestimmung als nicht umsetzbar oder ungültig einschätzen. Auf beiden Ebenen muss weitergearbeitet werden. Nur so kann rasch Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort geschaffen werden. Diese ist zwingend nötig, die vorsorgliche Abwanderung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie vermögender Personen zu verhindern.
Pressekontakt:
Noé Blancpain, Leiter Kommunikation und Public Affairs
Tel. +41 44 384 48 65 / Mobile +41 78 748 61 63
E-Mail n.blancpain@swissmem.ch
Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. +41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail p.cordonier@swissmem.ch
Original-Content von: Swissmem, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100053245/100922824
Der Swissmem Vorstand hat die JA-Parole zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen beschlossen. Er hat an seiner Sitzung vom 10. September auch über die Enteignungs-Initiative der JUSO diskutiert. Swissmem lehnt sie ab, weil sie Familienunternehmen zerstören und riesige Steuerausfälle verursachen würde. Sie ist zudem mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar. Das Parlament soll sie deshalb teilweise für ungültig erklären.
Für Swissmem ist eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur wichtig für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Dazu gehört auch ein leistungsfähiges Nationalstrassennetz. Dessen geplanter Ausbau wird die Staus reduzieren, welche für Wirtschaft und Bevölkerung ein grosses Ärgernis darstellen und hohe Kosten verursachen. Der Swissmem Vorstand unterstützt deshalb der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und hat für die Abstimmung vom 24. November 2024 die JA-Parole beschlossen.
JUSO-Enteignungsinitiative mit demokratiefeindlicher Vorwirkung
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 10. September 2024 auch über die JUSO-Initiative "Für eine Zukunft" diskutiert. Sie will eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über 50 Millionen Franken einführen. Das würde faktisch zur Enteignung zahlreicher familiengeführter KMU führen. Sehr viele dieser KMU wurden über Generationen von den Eigentümerfamilien aufgebaut. Bei Annahme der Initiative müssten sie ihre Firma ins Ausland verkaufen, um die Steuer bezahlen zu können. Dies würde zu Wegzügen und massiven Steuerausfällen führen, für welche vor allem der Mittelstand büssen müsste. Swissmem lehnt diese radikale Initiative ab und wird sie vehement bekämpfen.
Wegen ihrer Vorwirkung - konkret der Wegzug potenziell Betroffener vor der Abstimmung - schafft die Initiative zudem vollendete Tatsachen, die auch bei Ablehnung der Vorlage nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Folglich würde die verschwindende Minderheit, welche die Initiative unterzeichnet hatte, ihren Willen allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aufzwingen. Deren Stimme würde wertlos. Das ist mit rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien nicht vereinbar.
Juristisches Gutachten zeigt Bedarf für Teilungültigkeitserklärung auf
Dieser Befund wird durch Ulrich Meyer, ehemaliger Präsident des Bundesgerichts, in einem Gutachten gestützt. Swissmem erwartet deshalb, dass das Parlament die JUSO-Enteignungsinitiative teilweise für ungültig erklärt. Damit ergänzt dieses Gutachten die Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation: Der Bundesrat, der für die Übergangsverordnung zuständig ist, will weder eine Wegzugssteuer noch Kapitalverkehrskontrollen einführen. Damit ergänzen sich das Gutachten Meyer und die Absicht des Bundesrats, indem beide von unterschiedlicher Seite die Übergangsbestimmung als nicht umsetzbar oder ungültig einschätzen. Auf beiden Ebenen muss weitergearbeitet werden. Nur so kann rasch Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort geschaffen werden. Diese ist zwingend nötig, die vorsorgliche Abwanderung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie vermögender Personen zu verhindern.
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