Berkshire Hathaway reduziert BAC-Anteil auf 11.1 Prozent!
"Absorbiert" der Markt die Transaktion?
Bank of America (BAC) - ISIN US0605051046
Rückblick: Trotz eines starken Abverkaufs nach dem Jahreshoch Mitte Juli steht die Bank-of-America-Aktie mit etwas über 11 Prozent im Halbjahresplus. Auslöser des Kursrutsches dürfte unter anderem der Verkauf von Anteilsscheinen im Wert von rund 7 Milliarden USD seit dem 7. Juli sein, die der größte Aktionär Berkshire Hathaway vorgenommen hat. Das Chartbild ist momentan nicht ganz eindeutig, daher sollten Trader warten, bis künftige Entwicklung etwas klarer ist.
Bank-of-America-Aktie: Chart vom 10.09.2024, Kürzel: BAC Kurs: 39.28 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Wünschenswert wäre eine Stabilisierung auf dem aktuellen Kursniveau, so dass das Wertpapier ausreichend Momentum aufgestaut hat, um nach oben durchzustarten.
Mögliches bärisches Szenario
Die eng beieinanderliegenden gleitenden Durchschnitte sollten eine gute Absicherung gegen Kursschwankungen bieten. Sofern die Bank-of-America-Aktie dennoch darunter fällt, können wir den Trade erst einmal beiseite legen und uns anderweitig umschauen.
Meinung:
Bank-of-America-CEO Moynihan sagte, dass der Markt den Aktienverkauf von Warren Buffetts Holding absorbiert. Der Chart wird uns zeigen, ob er mit der Aussage Recht hat oder ob allein der Wunsch der Vater des Gedankens war. Der Chef des Kreditinstitutes deutete an, dass auch die Rahmenbedingungen seitens der Zentralbank einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 304.80 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1564 Mio. USD
- Meine Meinung zu Amazon ist bullisch.
- Quellennachweis: https://www.reuters.com/business/finance/bank-america-ceo-says-buffett-has-been-great-backer-hasnt-asked-about-stock-2024-09-10/
- Veröffentlichungsdatum: 10.09.2024
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von