Mit einer Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) will das Bundeswirtschaftsministerium unter anderem die Anmeldung von Steckersolargeräten vereinfachen. Die Verordnung bringt gegenüber den Vereinfachungen, die die Bundesnetzagentur bereits im April im Online-Dialog installiert hat, nur noch geringe Verbesserungen. Die neuerlichen Änderungen für Balkonkraftwerke sind in der Anlage zur MaStRV zu finden. Diese enthält eine umfangreiche Tabelle, aus der sich beispielsweise ergibt, welche ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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