Die Berliner Wohnungsbaugenossenschaft DPF hatte ihrem Mieter Vorgaben gesetzt, die das Installieren von Steckersolar praktisch unmöglich gemacht haben. Nach einer Klage hat der Vermieter schließlich eingelenkt. Die Deutsche Umwelthilfe hat den Mieter vor Gericht unterstützt. Fast zwei Jahre lang zog sich der Streit zwischen dem Mieter und der Berliner Wohnungsbaugenossenschaft DPF nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin: Die Genossenschaft habe dem Mieter die Installation eines Balkonkraftwerks durch Anforderungen wie die Prüfung der gesamten Hauselektrik erschwert. Auch habe sich die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 pv magazine Deutschland