Für 2024 wurde der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag bereits mit dem Inflationsausgleichsgesetz angepasst. Nachdem aber die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als prognostiziert gestiegen sind, soll es laut Bundesregierung eine weitere Erhöhung geben. Ein Gesetzesentwurf liegt vor. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht der Entwurf eines "Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" der Bundesregierung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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