Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung mit großer finanzieller Tragweite getroffen: Ausländische Investmentfonds, die in der Vergangenheit mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden deutscher Aktiengesellschaften erhalten haben, können sich die Abgabe erstatten lassen (Az. I R 1/20). Steuerexperte Daniel Sahm erklärt die Hintergründe Börse Online: Profitieren auch Anleger davon , dass ausländische Investmentfonds ihre bis 2017 gezahlte Kapitalertragsteuern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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