Die Beachtung von Warnzeichen und die Reduzierung der Geschwindigkeit sollten an einer Unfallstelle selbstverständlich sein. Ein Autofahrer tat weder das eine noch das andere. Als sein Auto schließlich beschädigt wurde, wehrte sich der Versicherer gegen eine Kostenübernahme. Wer Anzeichen für einen Verkehrsunfall auf der eigenen Fahrbahn ignoriert und mit voller Geschwindigkeit auf die Unfallstelle zufährt, kann keinen Schadensersatz wegen einer Kollision verlangen, urteilte das Landgericht Lübeck ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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