Bisher war die ambulante Intensivpflege von der Umsatzsteuer gänzlich befreit. Gesellschaftlich macht es Sinn, diese Arbeit steuerlich zu begünstigen. Zum einen geht es darum, wehrlosen Menschen zu helfen. Zum anderen verhindert die ambulante Pflege eine Einweisung in ein Heim. Das käme die Gesellschaft noch teurer zu stehen und senkt die Lebensqualität der ohnehin Leidenden. Obendrein D ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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