Bern (ots) -
Mit einer knappen Mehrheit verlangt der Nationalrat, dass die Komplementärmedizin aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gekippt und eine Wahlmöglich geschaffen wird. Der Dakomed spricht sich klar dagegen aus, das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung zu verletzen.
Der Nationalrat ist am Mittwoch, 11. September, knapp einer Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) gefolgt, die fordert, jede versicherte Person solle wählen können, ob sie von der Krankenkasse ärztliche komplementärmedizinische Leistungen vergütet haben will oder nicht. Die grosse Kammer hat sich vom Motionär täuschen lassen, der schon vermehrt Vorstösse gegen die Komplementärmedizin lanciert hat. So behauptet Nantermod, dass die Wirksamkeit der Anthroposophischen Medizin, klassischen Homöopathie, Phytotherapie und traditionellen chinesischen Medizin (TCM) inklusive Akupunktur wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden könne. Diese absolute Aussage ist falsch: Grundsätzlich gibt es wenig Forschung zu ganzen Systemen wie Komplementärmedizin oder Hausarztmedizin, für zahlreiche Krankheitsbilder gibt es aber gute wissenschaftliche Nachweise. "Was es aber bräuchte, sind gesetzliche Vorgaben, wie die Wirksamkeit praxisgerecht nachzuweisen ist, und zwar für alle Methoden, die über die Grundversicherung vergütet werden", sagt Martin Bangerter, geschäftsführender Co-Präsident des Dachverbands Komplementärmedizin Dakomed.
Wahlmöglichkeit ist gar nicht umsetzbar
Seit zwölf Jahren werden Kosten der aufgeführten ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen durch die Krankenkassen-Grundversicherung (OKP) übernommen. Das Stimmvolk hat 2009 in einer Volksabstimmung mit 67 Prozent Ja dazu gesagt. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Motion Nantermod zur Ablehnung, da eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungen in der Grundversicherung dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums widerspricht. "Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen", schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Tatsächlich würden Wahlmöglichkeiten in der Grundversicherung gegen das Solidaritätsprinzip des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verstossen. Dass die Versicherungsnehmer solidarisch für alle Leistungen der Grundversicherung einzahlen, auch wenn sie sie nicht selbst beziehen, gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung: Nicht alle Menschen können sich eine Zusatzversicherung leisten, und kranke und alte Menschen können gar keine Zusatzversicherung mehr abschliessen.
Komplementärmedizin zentral für Behandlungserfolg
Es gibt Behandlungen, beispielsweise während der Schwangerschaft oder bei Kindern, bei denen im konventionellen Bereich oft kaum Alternativen oder nur medikamentöse Behandlungen mit einem beträchtlich höheren Risikopotential als in der Komplementärmedizin zur Verfügung stehen. Auch bei Polymedikation kann Komplementärmedizin sinnvoll sein, um Interaktionen und Nebenwirkungen zu vermeiden.
Die Therapievielfalt ist zentral für den Behandlungserfolg, da nicht alle Methoden bei allen Menschen gleich gut wirken. Zudem ist ärztliche Komplementärmedizin in der Regel günstiger als konventionelle Hausarztmedizin. Würden komplementärmedizinisch tätige Hausärztinnen und Hausärzte gezwungen, nur noch konventionell zu behandeln, würden die Kosten der Grundversicherung steigen.
Die Motion Nantermod, die als nächstes zur Abstimmung im Ständerat kommt, hilft auch nicht, die Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu senken: Rund 18 Millionen Franken kosten die komplementärmedizinischen Leistungen in der OKP jährlich (Statistik der obligatorischen Krankenversicherung (admin.ch) (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/statistiken-zur-krankenversicherung/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung.html), in der monatlichen Krankenkassenprämie jedes einzelnen Versicherten sind das rund 17 Rappen.
((Box))
Komplementärmedizin wächst weltweit
Die Bedeutung der Komplementärmedizin nimmt zu, auch international. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2023 erstmals einen Gipfel zu Traditioneller und Komplementärer Medizin durchgeführt und betont deren Bedeutung für das globale Gesundheitswesen (https://ots.ch/ggIeGH). Und der Markt für Produkte und Leistungen der Alternativ- und Komplementärmedizin wächst rasant - in Europa von 33 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021 auf prognostizierte 125 Milliarden im Jahr 2028 (https://ots.ch/MwZHok).
((Box 2))
Intergrative Medizin in Praxen und Spitälern
Die Komplementärmedizin hat sich seit ihrer deutlichen Aufnahme in die Grundversicherung 2009 durch das Stimmvolk zu einem nicht wegzudenkenden Pfeiler der medizinischen Versorgung in der Schweiz entwickelt. Die vier Methoden Anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (TCM) inklusive Akupunktur werden von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechenden Zusatzausbildungen landesweit praktiziert, in Praxen und Kliniken - in Form einer integrativen Medizin, die die besten Behandlungen aus Schul- und Komplementärmedizin kombiniert. An mehreren Uni-Spitälern geht die Behandlung von Patienten Hand in Hand mit Forschungsprojekten: Basel, Bern, Lausanne und Zürich haben Komplementärmedizinische Institute aufgebaut. Und der Verfassungsartikel hat die Voraussetzungen für eidgenössische Diplome für Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten geschaffen: Heute praktizieren Tausende von zertifizierten Fachleuten in diesen Gesundheitsberufen, der Andrang in den Ausbildungsgängen ist gross.
Motion Nantermod 23.3511
23.3511 | Komplementärmedizin. Wahlmöglichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorsehen (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233511)
Abstimmung Nationalrat vom 11.9.24
https://ots.ch/o03u5B
Pressekontakt:
Franziska Roth, Co-Präsidentin
Dachverband Komplementärmedizin Dakomed
Tel. 078 719 66 51
Mail: franziska.roth@parl.ch
Martin Bangerter, geschäftsführender Co-Präsident
Dachverband Komplementärmedizin Dakomed
Tel. 079 455 74 90
Mail: martin.bangerter@dakomed.ch
Lukas Fuhrer, Leiter Medienstelle
Dachverband Komplementärmedizin Dakomed
Tel. 031 560 00 24
Mail: lukas.fuhrer@dakomed.ch
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100021191/100922915
Mit einer knappen Mehrheit verlangt der Nationalrat, dass die Komplementärmedizin aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gekippt und eine Wahlmöglich geschaffen wird. Der Dakomed spricht sich klar dagegen aus, das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung zu verletzen.
Der Nationalrat ist am Mittwoch, 11. September, knapp einer Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) gefolgt, die fordert, jede versicherte Person solle wählen können, ob sie von der Krankenkasse ärztliche komplementärmedizinische Leistungen vergütet haben will oder nicht. Die grosse Kammer hat sich vom Motionär täuschen lassen, der schon vermehrt Vorstösse gegen die Komplementärmedizin lanciert hat. So behauptet Nantermod, dass die Wirksamkeit der Anthroposophischen Medizin, klassischen Homöopathie, Phytotherapie und traditionellen chinesischen Medizin (TCM) inklusive Akupunktur wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden könne. Diese absolute Aussage ist falsch: Grundsätzlich gibt es wenig Forschung zu ganzen Systemen wie Komplementärmedizin oder Hausarztmedizin, für zahlreiche Krankheitsbilder gibt es aber gute wissenschaftliche Nachweise. "Was es aber bräuchte, sind gesetzliche Vorgaben, wie die Wirksamkeit praxisgerecht nachzuweisen ist, und zwar für alle Methoden, die über die Grundversicherung vergütet werden", sagt Martin Bangerter, geschäftsführender Co-Präsident des Dachverbands Komplementärmedizin Dakomed.
Wahlmöglichkeit ist gar nicht umsetzbar
Seit zwölf Jahren werden Kosten der aufgeführten ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen durch die Krankenkassen-Grundversicherung (OKP) übernommen. Das Stimmvolk hat 2009 in einer Volksabstimmung mit 67 Prozent Ja dazu gesagt. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Motion Nantermod zur Ablehnung, da eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungen in der Grundversicherung dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums widerspricht. "Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen", schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Tatsächlich würden Wahlmöglichkeiten in der Grundversicherung gegen das Solidaritätsprinzip des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verstossen. Dass die Versicherungsnehmer solidarisch für alle Leistungen der Grundversicherung einzahlen, auch wenn sie sie nicht selbst beziehen, gewährleistet die medizinische Gleichbehandlung: Nicht alle Menschen können sich eine Zusatzversicherung leisten, und kranke und alte Menschen können gar keine Zusatzversicherung mehr abschliessen.
Komplementärmedizin zentral für Behandlungserfolg
Es gibt Behandlungen, beispielsweise während der Schwangerschaft oder bei Kindern, bei denen im konventionellen Bereich oft kaum Alternativen oder nur medikamentöse Behandlungen mit einem beträchtlich höheren Risikopotential als in der Komplementärmedizin zur Verfügung stehen. Auch bei Polymedikation kann Komplementärmedizin sinnvoll sein, um Interaktionen und Nebenwirkungen zu vermeiden.
Die Therapievielfalt ist zentral für den Behandlungserfolg, da nicht alle Methoden bei allen Menschen gleich gut wirken. Zudem ist ärztliche Komplementärmedizin in der Regel günstiger als konventionelle Hausarztmedizin. Würden komplementärmedizinisch tätige Hausärztinnen und Hausärzte gezwungen, nur noch konventionell zu behandeln, würden die Kosten der Grundversicherung steigen.
Die Motion Nantermod, die als nächstes zur Abstimmung im Ständerat kommt, hilft auch nicht, die Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu senken: Rund 18 Millionen Franken kosten die komplementärmedizinischen Leistungen in der OKP jährlich (Statistik der obligatorischen Krankenversicherung (admin.ch) (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/statistiken-zur-krankenversicherung/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung.html), in der monatlichen Krankenkassenprämie jedes einzelnen Versicherten sind das rund 17 Rappen.
((Box))
Komplementärmedizin wächst weltweit
Die Bedeutung der Komplementärmedizin nimmt zu, auch international. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2023 erstmals einen Gipfel zu Traditioneller und Komplementärer Medizin durchgeführt und betont deren Bedeutung für das globale Gesundheitswesen (https://ots.ch/ggIeGH). Und der Markt für Produkte und Leistungen der Alternativ- und Komplementärmedizin wächst rasant - in Europa von 33 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021 auf prognostizierte 125 Milliarden im Jahr 2028 (https://ots.ch/MwZHok).
((Box 2))
Intergrative Medizin in Praxen und Spitälern
Die Komplementärmedizin hat sich seit ihrer deutlichen Aufnahme in die Grundversicherung 2009 durch das Stimmvolk zu einem nicht wegzudenkenden Pfeiler der medizinischen Versorgung in der Schweiz entwickelt. Die vier Methoden Anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (TCM) inklusive Akupunktur werden von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechenden Zusatzausbildungen landesweit praktiziert, in Praxen und Kliniken - in Form einer integrativen Medizin, die die besten Behandlungen aus Schul- und Komplementärmedizin kombiniert. An mehreren Uni-Spitälern geht die Behandlung von Patienten Hand in Hand mit Forschungsprojekten: Basel, Bern, Lausanne und Zürich haben Komplementärmedizinische Institute aufgebaut. Und der Verfassungsartikel hat die Voraussetzungen für eidgenössische Diplome für Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten geschaffen: Heute praktizieren Tausende von zertifizierten Fachleuten in diesen Gesundheitsberufen, der Andrang in den Ausbildungsgängen ist gross.
Motion Nantermod 23.3511
23.3511 | Komplementärmedizin. Wahlmöglichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorsehen (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233511)
Abstimmung Nationalrat vom 11.9.24
https://ots.ch/o03u5B
Pressekontakt:
Franziska Roth, Co-Präsidentin
Dachverband Komplementärmedizin Dakomed
Tel. 078 719 66 51
Mail: franziska.roth@parl.ch
Martin Bangerter, geschäftsführender Co-Präsident
Dachverband Komplementärmedizin Dakomed
Tel. 079 455 74 90
Mail: martin.bangerter@dakomed.ch
Lukas Fuhrer, Leiter Medienstelle
Dachverband Komplementärmedizin Dakomed
Tel. 031 560 00 24
Mail: lukas.fuhrer@dakomed.ch
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