Das Bundeskartellamt hat heute das Verwaltungsverfahren gegen die Robert Bosch GmbH wegen des Verdachts der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber einem ABS-Anbieter für E-Bikes eingestellt.
Hintergrund des Verfahrens war die Beschwerde des ABS-Herstellers Blubrake mit Sitz in Mailand, Italien, bei der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM). Blubrake hat Bosch dabei zwei Verhaltensweisen vorgeworfen: Erstens erschwere Bosch, dass Blubrake seine ABS über die Bosch E-Bike-Systeme mit Strom versorgen konnte. Zweitens verweigere Bosch die Herausgabe der technischen Spezifikationen, die zur Herstellung einer entsprechenden Kommunikation zwischen Blubrakes ABS und dem Bordcomputer von Bosch erforderlich sind.
Das Bundeskartellamt hatte im September 2023 einerseits per Amtshilfe die italienischen Ermittlungen unterstützt und parallel dazu ein eigenes Verfahren wegen der möglichen Auswirkungen in Deutschland eingeleitet.
Das Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde wurde im August 2024 mit Zusagen von Bosch beendet, mit denen sich das Unternehmen verpflichtet, potentiellen Anbietern von ABS im Europäischen Wirtschaftsraum Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: ""Bezogen auf Deutschland ist die Gefahr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Bosch derzeit lediglich abstrakt, da es bislang keinen weiteren Anbieter von ABS für E-Bikes mit Sitz in Deutschland gibt. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass in Deutschland noch Probleme entstehen, da Bosch sich gegenüber der italienischen Wettbewerbsbehörde verpflichtet hat, künftig potenziellen Anbietern von ABS im Europäischen Wirtschaftsraum, also auch in Deutschland, den Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren. Vor diesem Hintergrund konnte das Bundeskartellamt sein Verfahren einstellen"."
Ein E-Bike-System besteht maßgeblich aus den Komponenten Antriebseinheit, Akku, Ladesystem und Bordcomputer. Es bildet die technologische Plattform des E-Bikes, mit der alle weiteren elektrischen Komponenten verknüpft werden müssen. Darüber hinaus bedarf es teilweise einer softwarebasierten Verbindung der weiteren elektrischen Komponenten eines E-Bikes mit dem Display, um den Fahrer mit Informationen zu der jeweiligen Komponente zu versorgen.
Fahrradhersteller stellen in der Regel keine eigenen E-Bike-Systeme her, sondern werden mit dem kompletten E-Bike-System eines E-Bike-System-Herstellers ausgestattet. Bei Bosch handelt es sich um einen der bedeutendsten Hersteller solcher E-Bike-Systeme.
ABS werden seit einigen Jahren in hochpreisigere E-Bikes eingebaut. Diese verhindern ein Blockieren des Vorderrades und damit ein Wegrutschen bei plötzlichen starken Bremsmanövern. Das ABS muss zur Stromversorgung mit einem Kabel an das E-Bike-System angeschlossen werden. Zudem muss das ABS softwarebasiert mit dem Bordcomputer des E-Bike-Systems verbunden werden, um den Fahrer über den Betriebsstatus des ABS zu informieren.
Hintergrund des Verfahrens war die Beschwerde des ABS-Herstellers Blubrake mit Sitz in Mailand, Italien, bei der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM). Blubrake hat Bosch dabei zwei Verhaltensweisen vorgeworfen: Erstens erschwere Bosch, dass Blubrake seine ABS über die Bosch E-Bike-Systeme mit Strom versorgen konnte. Zweitens verweigere Bosch die Herausgabe der technischen Spezifikationen, die zur Herstellung einer entsprechenden Kommunikation zwischen Blubrakes ABS und dem Bordcomputer von Bosch erforderlich sind.
Das Bundeskartellamt hatte im September 2023 einerseits per Amtshilfe die italienischen Ermittlungen unterstützt und parallel dazu ein eigenes Verfahren wegen der möglichen Auswirkungen in Deutschland eingeleitet.
Das Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde wurde im August 2024 mit Zusagen von Bosch beendet, mit denen sich das Unternehmen verpflichtet, potentiellen Anbietern von ABS im Europäischen Wirtschaftsraum Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: ""Bezogen auf Deutschland ist die Gefahr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Bosch derzeit lediglich abstrakt, da es bislang keinen weiteren Anbieter von ABS für E-Bikes mit Sitz in Deutschland gibt. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass in Deutschland noch Probleme entstehen, da Bosch sich gegenüber der italienischen Wettbewerbsbehörde verpflichtet hat, künftig potenziellen Anbietern von ABS im Europäischen Wirtschaftsraum, also auch in Deutschland, den Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren. Vor diesem Hintergrund konnte das Bundeskartellamt sein Verfahren einstellen"."
Ein E-Bike-System besteht maßgeblich aus den Komponenten Antriebseinheit, Akku, Ladesystem und Bordcomputer. Es bildet die technologische Plattform des E-Bikes, mit der alle weiteren elektrischen Komponenten verknüpft werden müssen. Darüber hinaus bedarf es teilweise einer softwarebasierten Verbindung der weiteren elektrischen Komponenten eines E-Bikes mit dem Display, um den Fahrer mit Informationen zu der jeweiligen Komponente zu versorgen.
Fahrradhersteller stellen in der Regel keine eigenen E-Bike-Systeme her, sondern werden mit dem kompletten E-Bike-System eines E-Bike-System-Herstellers ausgestattet. Bei Bosch handelt es sich um einen der bedeutendsten Hersteller solcher E-Bike-Systeme.
ABS werden seit einigen Jahren in hochpreisigere E-Bikes eingebaut. Diese verhindern ein Blockieren des Vorderrades und damit ein Wegrutschen bei plötzlichen starken Bremsmanövern. Das ABS muss zur Stromversorgung mit einem Kabel an das E-Bike-System angeschlossen werden. Zudem muss das ABS softwarebasiert mit dem Bordcomputer des E-Bike-Systems verbunden werden, um den Fahrer über den Betriebsstatus des ABS zu informieren.
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