Kunden der Sparkassen können sich unter Umständen freuen, denn die Geldhäuser müssen wohl hohe Nachzahlungen an Kunden leisten. Doch wer einen Anspruch hat, der muss jetzt handeln. Das müssen Sie jetzt wissen. Im Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung der Vorinstanzen zum Thema Zinsberechnung in langlaufenden Sparverträgen bestätigt. Das Ergebnis dieses Urteils: Die Sparkassen haben ihren Kunden viel zu geringe Zinsen gezahlt - im ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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