Wien (www.anleihencheck.de) - S IMMO: Hinweisbekanntmachung und Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung - AnleihenewsAnbei eine aktuelle Pressemitteilung der S IMMO AG (ISIN AT0000652250/ WKN 902388):Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz ("GesAusG") hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen, die über den Ausschluss beschließen soll. In dieser Veröffentlichung sind die Aktionäre auf ihre Rechte nach § 3 Abs 5 GesAusG hinzuweisen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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