Bezugsaufforderung zur ordentlichen Kapitalerhöhung
1. Die Hauptversammlung der Phönix SonnenWärme AG hat am 26.08.2024 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 57.176 € durch Ausgabe von bis zu 16.336 neue auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien gegen Bareinlage auf bis zu 73.512 € zu erhöhen.
2. Den im Aktienregister per 26.08.2024 eingetragenen Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 7:2 gewährt (für je 7 Bezugsrechte können je 2 neue Aktien erworben werden). Der Ausgabepreis für die jungen Aktien beträgt 1,00 Euro je Aktie. Die jungen Aktien sind ab dem 01.01.2025 gewinnbezugsberechtigt. Das Bezugsrecht der jungen Aktien ist in der Zeit vom 13.09.2024 bis 27.09.2024 einschließlich bei der Phönix SonnenWärme AG, Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin, auszuüben.
3. Die Zeichnungsfrist entspricht der Frist zur Ausübung des Bezugsrechts. Aktionäre erhalten Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheine auf Anforderung von der Gesellschaft.
4. Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte sowie Bruchteile von neuen Aktien verfallen ersatzlos. Die am 26.08.2024 im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre können neue Aktien, die nicht im Rahmen der Ausübung des Bezugsrechts bezogen wurden, zum gleichen Ausgabepreis erwerben (Überbezug). Übersteigt die Nachfrage das Angebot, erfolgt eine Zuteilung der neuen Aktien im Verhältnis zu ihren bestehenden Aktienanteilen.
5. Der Kaufpreis der neuen Aktien ist bis spätestens 27.09.2024 auf das Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE02 1005 0000 1440 0395 14 bei der Berliner Sparkasse einzuzahlen. Die Kosten der Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.
6. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 27. September 2024 mindestens 8.000 neue Stückaktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 31. Dezember 2024 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.
Berlin, den 10.09.2024
Phönix SonnenWärme AG
Der Vorstand