Die ab 2025 geplante Grundsteuerreform sorgt weiter für Ärger und Verunsicherung bei Immobilieneigentümern. Nun dürfte die umstrukturierte Abgabe ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden.. So ist der aktuelle Stand: Dier Bundesfinanzhof hat sich in den zwei entschiedenen Eilverfahren, in denen Eigentümer gegen zu hohe Grundstückswerte klagten, nicht explizit und abschließend zu der Frage geäußert, ob die Grundsteuerrefrom mit dem Grundgesetz ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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