Das unerlaubte Verlassen eines Unfallortes stellt eine Straftat dar und kann schwerwiegende versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Diese Erfahrung machte auch ein Mann, der nach einem von ihm verursachten Unfall flüchtete und sich dann auf Erinnerungslücken berief. Die sogenannte Aufklärungsobliegenheit verpflichtet Geschädigte, alles zu tun, was der Sachaufklärung und Schadensminderung im Versicherungsfall dienlich ist. Flüchtet ein Unfallverursacher vom Unfallort, kommt er seiner Aufklärungsobliegenheit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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