Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf für die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 veröffentlicht. Demnach sollen die Bemessungsgrenzen deutlich angehoben werden. Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung soll sich auf 73.800 Euro erhöhen. Laut dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung sollen die Beitragsbemessungsgrenzen zum Jahreswechsel vergleichsweise stark erhöht werden. Medienberichten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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