Der BGH hat entschieden, dass die Überschussbeteiligung der Allianz Leben im Vorsorgekonzept "Allianz Perspektive" zulässig ist. Verbraucherschützer kritisieren jedoch weiter, dass ältere Verträge benachteiligt werden. Die Klauseln zu Kostenverrechnung und Stornoabzug bleiben wirksam. Am Mittwoch hat der BGH entschieden, dass die von der Allianz Leben in der Rentenversicherung "Allianz Perspektive" praktizierte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen zulässig ist und vom Versicherer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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