Trennt sich ein Vermittler von einem Strukturvertrieb, kommt es oft zu rechtlichen Konflikten um Kunden. Unerlaubte Rückholaktionen des Strukturvertriebs ohne ausdrückliche Kundeneinwilligung gelten dabei als wettbewerbswidrig, selbst wenn der Makler ebenfalls gegen Regeln verstoßen hat. Die Trennung eines Vermittlers von einem Strukturvertrieb führt häufig zu Nachwirkungen, da Kunden und Verträge bei der Vertriebsorganisation verbleiben. Wechselt der Vermittler in den Maklerstatus, hat er jedoch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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